Aktuelle Verfahren

Planung ist ein dynamischer Prozess des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen und gleichermaßen ein politischer Prozess der demokratischen Willensbildung. Zentrales Element räumlicher Planung ist die Abwägung unterschiedlicher Belange, die von verschiedenen Akteuren eingebracht werden.

Neben der Abwägung unterschiedlicher Interessen, sind die Mitwirkung der Stadtteilkonferenzen, Einwohnerversammlungen, Internetbeteiligungen und Bürgerinformationen an Planungsprozessen weitere Beteiligungsmöglichkeiten an der räumlichen Planung.

Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die förmliche Bürgerbeteiligung. Sie ist ein wesentliches Instrument der Stadtplanung und dient dazu, Ihre Meinungen zu den jeweiligen Planungen zu erfahren.

Im Stadtplanungsamt werden die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 (1) BauGB für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungsplanverfahren sowie die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 (2) BauGB für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Bauleitplanverfahren

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Einbringung bürgerlichen Engagements.

 

Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß den Bestimmungen des Bremischen Bekanntmachungsgesetzes vom 25.11.2014 (Brem.GBl. 2014 S. 551) erfolgen amtliche Bekanntmachungen ab 01.01.2015 durch Bereitstellung im Internet auf der Seite www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de. In der Nordsee-Zeitung ist grundsätzlich lediglich ein Hinweis auf diese Bekanntmachung zu veröffentlichen.