Vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn der Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann (auch nicht im "Expressverfahren" innerhalb von 48 Stunden!) können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.

Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung eines "normalen" Reisepasses ausgestellt. Auch hier ist es empfohlen, dass das Passfoto nicht mehr als 3 Monate alt ist.

Voraussetzungen

Seit dem 12.12.2005 muss dieser maschinenlesbar sein. Im Regelfall wird ein vorläufiger Ausweis nur ausgestellt, wenn gleichzeitig ein neuer Reisepass (ePass) beantragt wird bzw. bereits beantragt wurde. In ganz besonderen Ausnahmefällen (wenn zum Beispiel eine lebensältere Person glaubhaft macht, dass der Reisepass nur für eine einmalige Auslandsreise benötigt wird) kann auch nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Ist der Antragsteller noch keine 18 Jahre alt bzw. ist für ihn ein Betreuer (für die Aufenthaltsbestimmung) bestellt, müssen alle Erziehungsberechtigten der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

    nach der Fotomustertafel
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise
  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Bei der ersten Beantragung oder bei Namensänderungen, zum Beispiel aufgrund einer Eheschließung:

    Auszug aus dem Familienbuch
  • Der vorläufige Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Kinder unter 18 Jahren lediglich nur mit einem Elternteil einen Reisepass beantragen. Das ausgefüllte und von den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass" sowie deren Ausweise (auch in Kopie) muss dann von dem anderen Elternteil vorgelegt werden. 

Was muss ich noch wissen?

Gültigkeit:

  • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

je nach Art des auszustellenden Dokuments; Angelegenheit muss individuell bei Vorsprache in einem der Bürgerbüros geklärt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

von der Art des Dokumentes abhängig