Lagerfeuer, Osterfeuer und sonstige auf Brauchtum oder Kult beruhende Feuer anmelden

In der Stadt Bremerhaven dürfen Lagerfeuer, Osterfeuer und sonstige auf Brauchtum oder Kult beruhende Feuer nur mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde abgebrannt werden.

Durch das Abbrennen des Feuers können Nachteile oder Gefahren für Menschen, Tiere und Umweltgüter, wie Grundwasser, Natur und Landschaft, Wasser und Luft entstehen, denen in jedem Einzelfall konsequent vorgebeugt werden muss. Beim Abbrennen des Feuers sind daher stets folgende Auflagen zu beachten:

  1. Das Feuer ist auf einem nicht brennbaren Untergrund einzurichten.
  2. Der Abstand zu Gebäuden und brennbaren Teilen muss mindestens 5 Meter betragen.
  3. Ein Lagerfeuer darf eine Größe von 1 Meter im Durchmesser nicht überschreiten.
  4. Das Feuer darf nicht durch Treibstoffe angefacht oder unterhalten werden.
  5. Das Feuer ist während der gesamten Brennzeit von einem Erwachsenen mit Kenntnis in der Handhabung eines Feuerlöschers zu beaufsichtigen.
  6. Um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern, muss ein geeignetes Löschmittel gut sichtbar und gut zugänglich bereitgehalten werden.
  7. Gefahrbringender Funkenflug ist zu vermeiden. Sollte Funkenflug in gefährdete Bereiche erfolgen, so ist das Feuer sofort abzulöschen. Bei starken Winden darf das Feuer nicht entfacht werden.
  8. Nach Beendigung des Feuers ist dieses mit Wasser gut abzulöschen. Nachkontrollen sind durchzuführen. 

Voraussetzungen

Je nach Ortsrecht sind gegebenenfalls nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, zum Beispiel Osterfeuer, erlaubt.

Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein/eine Veranstalter:in benannt sein, der/die die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (zum Beispiel Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Formloser Antrag

Sie können die Erlaubnis über den Onlinedienst oder schriftlich anmelden. 

Folgende Informationen muss die Anmeldung enthalten:

  • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
  • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail Veranstalter/Veranstalterin
  • Eigentümer:in des Grundstückes
  • Genauer Brenntag
  • Beabsichtigte Uhrzeit
  • Genauer Standort des Feuers
  • Größe des Feuers
  • Distanzen zu Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen, sowie Gebäuden und baulichen Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr und Brandgefähr.
  • Distanz zu Wohngebäuden, Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, Gebäuden mit weicher Bedachung, Zeltplätzen und anderen Erholungseinrichtungen, Erdölförderungsplätzen und Erdgasförderungsplätzen und Energieversorgungsanlagen (auch Leitungen)
  • Distanzen zu Wäldern, Wallhecken, Heiden und entwässerten Mooren, Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen (soweit nicht ausschließlich für den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt)
  • Distanzen zu sonstigen Gebäuden sowie Flurgehölzen, wie zum Beispiel Windschutzstreifen, Baumreihen und Einzelbäumen

Onlinedienst

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Schriftlich (per Mail, per Post, per Fax):

  • Sie übermitteln Ihren Antrag an die zuständige Behörde digital oder analog.
  • Teilen Sie uns hierfür die Pflichtangaben mit.
  • Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax an die zuständige Stelle. 

Anschließend:

  • Die zuständige Behörde bearbeitet Ihren Antrag und leitet diesen gegebenenfalls mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Feuerwehr). Weiterhin kann die Behörde anliegende natürliche und juristische Personen zu Ihrem Vorhaben anhören. Diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
  • Danach wird eine Erlaubnis oder Ablehnung inklusive Kostenentscheidung erstellt und an die antragstellende Person zurückgeschickt.
  • Wenn von den Auflagen abgewichen werden muss oder bei unklarer Sachlage in brandschutztechnischen Fragen, kann vor dem Errichten des Feuers die Feuerwehr Bremerhaven, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, befragt werden (Telefon 0471 142 1202)

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Termin gestellt werden um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Große Feuer, sollten 4 Wochen vorher beantragt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Woche, abhängig von der Art des beabsichtigten Feuers.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es entstehen Kosten in Höhe von 5,00 bis 500,00 EUR.