Förderung von Projekten zur heimischen, nicht kommerziellen Imkerei beantragen

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven unterstützt mit der "Förderung der heimischen Imkerei der Stadt Bremerhaven" Projekte, die zum Erhalt der biologischen Vielfalt von Insekten sowie der Aufklärung darüber beitragen. Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, müssen Sie diese beantragen.

Das Förderprogramm "Förderung der heimischen Imkerei" ist eine Möglichkeit, die Imkerei mit Mitteln aus den Haushaltsmitteln "Bunte Vielfalt und heimische Imkerei fördern" voran zu bringen und finanziell zu unterstützen.

Das Umweltschutzamt fördert mit diesen Mitteln die biologische Vielfalt im Kontext der heimischen nicht kommerziellen Imkerei.

Welche Projekte können wir fördern?

Es wird das Ziel verfolgt, die biologische Vielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern sowie das Thema des Artenverlustes im Hinblick auf den Biodiversitätsverlust mehr in den Fokus zu rücken.

Projekt- oder Konzeptideen wären zum Beispiel

  • Imkerschulungen mit Schwerpunkt "Naturnahes Imkern und Ansprüche von Wildbienen"
  • Konzepte oder Projekte zur Verbesserung des Nahrungsangebotes von Honig- und Wildbienen
  • Schaffung von Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere Insekten
  • Anlage von Blühstreifen etc.

Wichtig wäre uns bei dem Projekt…

  • die Verbesserung der Lebenssituation und Schutz von Bienen, Wildbienen sowie weiteren blütenbestäubenden Insekten wie z.B. Tag- und Nachtfalter
  • der Bezug des Projekts zur Erhöhung der Biodiversität
  • Beispielcharakter und Vorreiterfunktion
  • ein kurz bis mittelfristig erreichbarer Projektabschluss
  • eine öffentlichkeitswirksame Aufklärung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Imker:innen, der Imkerverein Wesermünde für Maßnahmen in Bremerhaven sowie natürliche und juristische Personen.

Vor Bewilligung des Antrags darf allerdings noch nicht mit der Maßnahme gestartet worden sein.

Was genau ist alles förderfähig?

Förderungsfähige Elemente eines Projekts sind

  • die Konzeption und Planung des Projekts
  • die Durchführung des Projektes mit projektbezogenen Sachkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
  • Herstellung von Broschüren zur Wissensvermittlung
  • in Ausnahmefällen auch Personalkosten.

Maßnahmen, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, die regelmäßige Förderung von Einrichtungen, laufende Kosten nach Projektabschluss, Maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes oder Projekte, die überwiegend der Selbstdarstellung dienen können nicht gefördert werden.

Sie haben Lust die Stadt Bremerhaven ein Stück insektenfreundlicher zu gestalten und haben eine gute Idee? Dann senden Sie uns Ihren Förderantrag zu, wir freuen uns auf Ihre Projektideen.

Gern beantworten wir natürlich auch Ihre Fragen.
Frau Roloff-Dieck,   paula.roloff-dieck@magistrat.bremerhaven.de,  0471 590 3367
Frau Otte,   katja.otte@magistrat.bremerhaven.de,  0471 590 2278

Voraussetzungen

  • Der Projektstandort befindet sich in Bremerhaven.
  • Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
  • Das Projekt wird nicht aus anderen Mitteln gefördert.
  • Das Projekt kann innerhalb eines Jahres durchgeführt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllter Antrag auf Zuwendung aus Mitteln zur Förderung der Biodiversität und der heimischen Imkerei in der Stadt Bremerhaven

Onlinedienst

  • Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter "Formulare".
  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin erhalten die Gelegenheit, ihr Projekt vor dem Bewilligungsgremium vorzustellen. Dieses Bewilligungsgremium prüft die Förderfähigkeit und spricht nach der Stellungnahme ggf. eine Zuwendungsempfehlung aus.

Alternativ kann der Antrag auch postalisch oder per E-Mail gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Frist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Bewilligungsgremium tagt je nach Antragslage zweimal jährlich.
Die Bearbeitung kann erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen erfolgen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine.