Förderung von Einzelprojekten im Bereich Integration beantragen

Wenn Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung dafür beantragen.

Die Stadt Bremerhaven versteht Integration als Prozess zur Verwirklichung von chancengleicher Teilhabe aller in Bremerhaven lebender Menschen unabhängig von nationaler, kultureller und/oder ethnischer Zugehörigkeit.

Sollten Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt Bremerhaven eine Förderung dafür zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Zuwendungen zu Projektförderungen können von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von juristischen Personen des privaten Rechts, insbesondere eingetragenen Vereinen beantragt werden. Für die Antragstellung müssen die Formulare der Rahmenrichtlinie verwendet werden. Projektmittel können immer nur für das laufende Haushaltsjahr gewährt werden.
  • Dem Antrag ist neben der Erklärung zum Maßnahmenbeginn ein Finanzierungsplan beizufügen, der die maßgeblichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Beginn des Vorhabens gilt in der Regel der Abschluss eines der Maßnahme zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus den Musterformularen für den Projektantrag
  • Für die Förderung muss ein Antrag gestellt werden. Die Formulare der Rahmenrichtlinie stehen als Downloads zur Verfügung.
  • Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind im Original per Post oder persönlich an das Sozialreferat zu übermitteln. Dort wird der Antrag anschließend geprüft und über ihn entschieden.
  • Nach Abschluss eines Projektes muss dem Sozialreferat zeitnah (in der Regel innerhalb von sechs Wochen) ein Verwendungsnachweis, sowie ein ausführlicher Sachbericht übersendet werden. Auch dafür steht ein Formular zum Download zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?


- Anträge für Ganzjahres-Projekte sind grundsätzlich schriftlich bis 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

- Anträge, die nicht ein ganzes Jahr umfassen, können laufend gestellt werden. Sie sind grundsätzlich jedoch spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn einzureichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.