Förderung für Klimaschutz in Bremerhaven beantragen

Wenn Sie eine Maßnahme zur lokalen Reduktion von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Oberstes Ziel einer von uns geförderten Maßnahme, ist die lokale Reduktion von Treibhausgasen, die zugleich die klimapolitischen Ziele der Seestadt Bremerhaven voranbringt.

Förderungsfähige Elemente eines Projekts sind zum Beispiel die Konzeption und Planung des Projekts, anfallende Sachkosten oder Öffentlichkeitsarbeit.

Wir können leider nicht die laufenden Kosten einer Maßnahme nach dem Projektabschluss, Projekte außerhalb der Stadtgrenzen oder Maßnahmen, die überwiegend der Selbstdarstellung dienen, fördern.

Voraussetzungen

Das Projekt muss im Bremerhavener Stadtgebiet durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung des Antrags noch nicht begonnen worden sein.

Berücksichtigungswürdige Kriterien für die Vergabe der Mittel im Sinne des lokalen Klimaschutzes sind: 

  • eingesparte Treibhausgasemissionen, der Bezug des Projekts auf Zielsetzungen der kommunalen Klimaschutzpolitik, 
  • Beispielcharakter, Leitbildfunktion, 
  • erkennbare Ergebnisse, kurz
  • bis mittelfristig erreichbarer Projektabschluss, 
  • innovativer Charakter, 
  • Breitenwirkung,
  • Höhe des Eigenanteils

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllten und unterzeichneten Zuwendungsantrag
  • Aufstellung der Kosten

    Eine Aufstellung, woher sich die beantragten Kosten ergeben (zum Beispiel ein eingeholtes Preisangebot)

Förderanträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an das Klimastadtbüro zu richten. 

Die Antragsteller erhalten die Gelegenheit, ihr Projekt auf einer Sitzung der klimapolitischen Steuerungsgruppe des Klimastadtbüros Bremerhaven mündlich vorzustellen und ihren Antrag zu begründen. Die klimapolitische Steuerungsgruppe prüft die Förderfähigkeit des Antrages in Bezug auf Klimaschutzziele der Stadt Bremerhaven, nimmt dazu Stellung und spricht eine Zuwendungsempfehlung aus. 

Der Zuwendungsbescheid wird nach abschließender Prüfung des Antrags vom Umweltschutzamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erstellt. 

Im Falle einer Förderung hat der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Mittelverwendung durch einen Sach- und einen Finanzbericht einschließlich Belege nachzuweisen. Die Berichte sind spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Förderzeitraums vorzulegen. 

Bei Projektlaufzeiten von über 1 Jahr können Zwischenberichte angefordert werden. 

Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Die Mittel sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck und grundsätzlich im Rahmen des für verbindlich erklärten Finanzierungsplanes zu verwenden. 

Nicht verausgabte Restmittel aus der Zuwendung sind unverzüglich und unabhängig von der Vorlagefrist des Verwendungsnachweises zurückzuzahlen. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, ist der Erstattungsbetrag zu verzinsen. 

Die Zuwendung ist ganz oder teilweise zu erstatten, wenn der Zuwendungsbescheid nach den Vorschriften des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes aufzuheben ist. 

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Keine Angabe.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es entstehen keine Kosten.