Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung muss jeder stellen, der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will.
Typische Beispiele für dauerhafte Sondernutzung sind:
- Fassadenwärmedämmung,
- Spielgeräte,
- Eingangsstufen und Rampen,
- Vordächer,
- Balkone,
- Bänke,
- Einfriedungen,
- Brücken, usw.
Liegt keine dauerhafte Sondernutzung vor, ist in der Regel das Bürger- und Ordnungsamt zuständig - zum Beispiel bei:
- befristeter Aufstellung von (Bau-) / Containern
- Warenauslagen / Körben / Tischen, die abends weggeräumt werden
- Aufstellern (sog. Kundenstoppern)
Voraussetzungen
Vorliegen einer Sondernutzung:
- wenn der Gemeingebrauch in seiner üblichen Nutzung beeinträchtigt wird
- wenn die Straßenoberfläche genutzt wird
- wenn die Nutzung den Luftraum von der Oberkante der Straße bis 5,50 m über Straßenoberkante betrifft
Welche Unterlagen benötige ich?
- formloser Antrag
dieser muss eine genaue Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme enthalten (in 5-facher Ausfertigung einzureichen) - Lageplan (1:500)
mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)
Formloser schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlagen
- § 18 Bremisches Landesstraßengesetz