Blindenhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen

Wenn Sie blind sind und ein geringes Einkommen haben, können Sie Blindenhilfe beantragen.

In Bremerhaven können blinde Menschen zusätzlich zum Landespflegegeld wegen Blindheit die so genannte Blindenhilfe nach dem SGB XII beantragen, sofern ihnen nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht. Sie können die Blindenhilfe ebenso wie das Landespflegegeld beim Sozialamt Bremerhaven beantragen.

Die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII bei geringem Einkommen und Vermögen beträgt derzeit für

  • volljährige blinde Menschen: 880,28 Euro
  • minderjährige blinde Menschen: 440,90 Euro

Wenn Sie Landespflegegeld wegen Blindheit erhalten, wird das Landespflegegeld auf die Blindenhilfe angerechnet. Dann erhalten Sie weniger Blindenhilfe.

Voraussetzungen

Die Blindenhilfe unterstützt folgende Personengruppen, sofern ihnen nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht:

  • blinde Menschen
  • Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt
  • Menschen mit gleicher schwerer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular Hilfe zur Pflege

    Den Antrag finden Sie unter "Formulare".
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ oder ein Feststellungsbescheid nach dem SGB IX des Versorgungsamtes

    Sofern der oben genannte Schwerbehindertenausweis / Feststellungsbescheid nicht vorliegt, werden die Anspruchsvoraussetzungen durch ein medizinisches Gutachten überprüft.

Die Antragstellung gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe. Diese kann telefonisch, per Post oder per E-Mail erfolgen.

Sofern kein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ oder ein Feststellungsbescheid nach dem SGB IX des Versorgungsamtes vorliegt, werden die Anspruchsvoraussetzungen durch ein medizinisches Gutachten überprüft.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids

Welche Fristen sind zu beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung?


Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.