Bestattung auf dem Heimtierfriedhof anmelden beziehungsweise verlängern

Sie möchten Ihr Tier auf dem Heimtierfriedhof bestatten oder das Nutzungsrecht für eine bestehende Grabstätte verlängern? Erfahren Sie hier mehr. 

Eine Bestattung von Haus- und Heimtieren auf dem eigenen Grundstück im Lande Bremen ist nicht erlaubt. Sie können das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben und Ihr Tier auf dem Heimtierfriedhof beerdigen lassen. 

Wenn Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte bereits erworben haben, können Sie dieses verlängern lassen.

Voraussetzungen

Es muss sich um ein Heimtier mit einem Gewicht bis zu 100 Kilo handeln. Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes muss es sich bei der Grabstätte um eine Wahlgrabstätte handeln.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Sie haben 2 Möglichkeiten eine Grabstätte für Ihr Heimtier zu beantragen oder zu verlängern:

Online

  • Den Onlinedienst finden Sie unter „Formulare“
  • Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes

Schriftlich 

  • Angabe der Grabnummer
  • Name und Adresse des Nutzungsberechtigten 
  • Analogen Antrag ausfüllen. Das Antragsformular erhalten Sie im Gartenbauamt oder direkt auf dem Heimtierfriedhof

Nach erfolgreicher Antragsprüfung und nach Zahlungseingang wird das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erteilt oder verlängert.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Mindestruhezeiten richten sich nach der Größe des Tieres.2 Jahre Tierurnen und Kleintiere bis 1 kg Gewicht, Grabgröße 40 x 30 cm5 Jahre Mittelgroße Tiere von 1 bis 5 kg Gewicht, Grabgröße 80 x 60 cm5 Jahre Große Tiere von 5 bis 70 kg, Grabgröße 80 x 120 cm7 Jahre Übergroße Tiere ab 70 kg Gewicht, Grabgröße über 80 x 120 cm

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Wahlgrabstätten (80,00 bis 360,00 EUR)
80,00 Euro Tierurnen und Kleintiere bis 1 kg Gewicht, Grabgröße 40 x 30 cm, Mindestruhezeit 2 Jahre
210,00 Euro Mittelgroße Tiere von 1 bis 5 kg Gewicht, Grabgröße 80 x 60 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
270,00 Euro Große Tiere von 5 bis 70 kg, Grabgröße 80 x 120 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
360,00 Euro Übergroße Tiere ab 70 kg Gewicht, Grabgröße über 80 x 120 cm, Mindestruhezeit 7 Jahre
Rasengrabstätten ohne Verlängerungsmöglichkeit (40,00 bis 290,00 EUR)
40,00 Euro Tierurnen und Kleintiere bis 1 kg Gewicht, Grabgröße 40 x 30 cm, Mindestruhezeit 2 Jahre
170,00 Euro Mittelgroße Tiere von 1 kg bis 5 kg Gewicht, Grabgröße 80 x 60 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
220,00 Euro Große Tiere von 5 bis 70 kg Gewicht, Grabgröße 80 x120 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
290,00 Euro Übergroße Tiere ab 70 kg Gewicht, Grabgröße über 80 x 120 cm, Mindestruhezeit 7 Jahre
Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Wahlgrabstätten
Jahrespreise einschließlich MwSt
50,00 Euro Grabgröße 40 x 30 cm
60,00 Euro Ab Grabgröße 80 x 60 cm
Bei Nutzung des Online Dienstes ist ein SEPA-Lastschriftmandat zwingend.