Angel-Erlaubnisschein beantragen

Sie möchten im Fischereihafen und/oder Überseehäfen in Bremerhaven angeln. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

Die Stadt Bremerhaven ist zuständig für die Ausstellung der für die Ausübung der Fischerei im Hafengebiet nach § 34 BremHafenO erforderlichen folgenden Erlaubnisse:

  • Hafenbezirk Überseehäfen
  • Hafenbezirk Fischereihäfen

Für jeden Hafenbezirk wird eine Erlaubnis erteilt. Die Erlaubnis gilt für das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. beziehungsweise von der Antragstellung bis zum 31.12. des Jahres.

Es besteht auch die Möglichkeit eines Monatsscheines.

Voraussetzungen

Gültiger Fischereischein (blau), beziehungsweise der Fischereischein eines anderen Bundeslandes.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Fischereischein
  • Gegebenenfalls Nachweise für eine Gebührenermäßigung

    Schwerbehinderte Rentner:innen Arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger:innen Auszubildende Schüler:innen Student:innen
  • Sie können den Erlaubnisschein persönlich beantragen. 
  • Der Antrag kann ohne Vollmacht für eine andere Person ausgestellt werden. 

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Die Erlaubnis zum Fischfang in dem Hafenbezirk „Alter / Neuer Hafen“ wird vom Angelsportverein Bremerhaven-Unterweser e.V. erteilt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Erlaubnisschein gilt für das Kalenderjahr, beziehungsweise von der Antragstellung bis zum 31.12. des Jahres. Es besteht auch die Möglichkeit eines Monatsscheines.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert wenige Minuten. Die Erlaubnis wird sofort ausgestellt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

20,50 Euro Jahresschein für einen Hafenbezirk
10,30 Euro (Schwerbehinderte, Rentner:innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger:innen, Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen)
4,10 Euro Monatsschein für einen Hafenbezirk
2,10 Euro Monatsschein für einen Hafenbezirk mit Ermäßigung (Schwerbehinderte, Rentner:innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger:innen, Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen)