Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen .
Bei Ihrer persönlichen Ummeldung wird die Adressänderung auf dem Chip automatisiert geändert.
Wenn Sie sich schriftlich umgemeldet haben, müssen Sie beim Bürgerbüro anschließend Ihren Personalausweis vorlegen, damit die Adressänderung auf dem Chip vorgenommen werden kann.
Wenn sich Ihre Adresse im Rahmen der elektronischen Wohnsitzanmeldung ändert, dann wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.
Bei Ihrer persönlichen Ummeldung wird die Adressänderung auf dem Chip automatisiert geändert.
Wenn Sie sich schriftlich umgemeldet haben, müssen Sie beim Bürgerbüro anschließend Ihren Personalausweis vorlegen, damit die Adressänderung auf dem Chip vorgenommen werden kann.
Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Bei Online-Wohnungsanmeldung:
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone installiert.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Gültiger Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen.
- Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Ihre zuständige Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises.
Wenn sich Ihre Adresse durch eine elektronische Wohnsitzanmeldung geändert hat, wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
Rechtsgrundlagen
- § 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG
- § 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funk-tion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 2 Nummer 2 Litera f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverord-nung -PauswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Was muss ich noch wissen?
Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.