Beantragung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Sozialamt
Falls Sie Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld, Kindergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können Sie für Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Für jüngere Kinder könnte dies z. B. ein Zuschuss zum Mittagessen in der Kita oder für Kita-Ausflüge sein, für die Mitgliedschaft in einem Verein oder für die Kursgebühren der Musikschule.
Tipps
Falls Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist das Jobcenter und nicht das Sozialamt zuständig.
Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es weitere Zuschüsse (z. B. zu Klassenfahrten).
Hier finden Sie uns
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 4227576 Bremerhaven Zum Stadtplan
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Fahrplanauskunft VBN
Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr (zusätzlich)
und nach telefonischer Vereinbarung
Anschrift
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Kontakt
Frau Hagenah
Abschnittsleitung
0471 5902886
Sozialamt@magistrat.bremerhaven.de