Neuer Urnengang im Eckernfeld: 1311 Wähler können abstimmen

Countdown zur Wiederholungswahl im Eckernfeld: Bis spätestens Ende dieser Woche werden in den Briefkästen im Süden des Ortsteils die amtlichen Wahlbenachrichtigungen landen, mit denen die Stadt 1311 Bürgerinnen und Bürger nach 14 Monaten erneut ins Wahllokal ruft. Sie sollen am 6. Juli im Freizeittreff Eckernfeld noch einmal ihre Stimme für die Bremische Bürgerschaft (Landtag) abgeben - auf höchstrichterlichen Beschluss.

Der Staatsgerichtshof des Landes Bremen hatte vor zwei Wochen das Ergebnis der Landtagswahl vom 13. Mai 2007 Wahlbezirk 132/02 für ungültig erklärt. Als Termin für die fällige Wahlwiederholung legte der Senat den 6. Juli, den letzten Sonntag vor den Sommerferien, fest. Die Folge, so Renate Hunter, Leiterin des städtischen Wahlamts: "Für uns bedeutete der kurzfristig angesetzte Termin, so schnell wie möglich das Wählerverzeichnis dieses Bezirks zu aktualisieren und fünf Wochen vor dem Wahltag fristgerecht aufzustellen." Zudem musste ein neuer Stimmzettel gedruckt werden, auf dem dieselben Parteien- und Kandidatennamen wie beim ersten Mal stehen.

Laut Wählerverzeichnis, auf dessen Grundlage in dieser Woche die Briefe mit den Wahlbenachrichtungen verschickt werden, ist die Zahl der Wahlberechtigten im Süden des Eckernfelds seit der Landtagswahl vom Mai 2007 um 30 gestiegen. Diesmal können 695 Frauen und 616 Männer ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen, unter ihnen 31 Erstwähler, die seither volljährig wurden.

Nicht ausschließen lässt sich, dass es unter den 1311 Wahlberechtigten auch Bremerhavenerinnen und Bremerhavener gibt, die am 13. Mai 2007 in einem ganz anderen Ortsteil gewählt haben und erst danach in den Bezirk der Wahlwiederholung gezogen sind. Demnach würden sie zum zweiten Mal eine gültige Stimme abgeben "Hierzu", betont die Wahlamtsleiterin, "hat sich der Staatsgerichtshof in seinem Urteil nicht geäußert."

Wer "aus wichtigen Gründen" wie Urlaub oder Krankheit eine Briefwahl dem Gang ins Wahllokal vorzieht, kann mit seiner Wahlbenachrichtigung diese Art der Kandidatenkür bis spätestens Freitag, 4. Juli, 18 Uhr, beantragen (Statistisches Amt und Wahlamt, Stadthaus 1, Postfach 210360, 27524 Bremerhaven). Ausnahme: Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Briefwahlantrag auch noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich. Auf jeden Fall muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel bis zum 6. Juli, 18 Uhr, beim Wahlamt vorliegen. Vorzeitige Stimmabgabe per Briefwahl ist an Ort und Stelle im Wahlamt, Stadthaus 1, Erdgeschoss, Raum 23, möglich (montags von 8 bis 17 Uhr, dienstags bis freitags von 8 bis 15 Uhr). Wie bereits beim ersten Wahltermin können die Briefwahlunterlagen im Internet mit einem Formular auf der städtischen Website www.bremerhaven.de angefordert werden.

Wie hoch die Beteiligung am neuen Urnengang im Wahlbezirk 132/02 sein wird, kann Amtsleiterin Hunter nicht einmal vermuten: "Die Wiederholungswahl ist ein Präzedenzfall, und deshalb haben wir überhaupt keine Vergleichsmöglichkeit." Schon jetzt steht für sie freilich fest, dass die Nachwahl-Premiere mehr Zuschauer als gewohnt anlocken wird. Vor allem Pressevertreter. Die werden am Abend des 6. Juli wissen wollen, ob die Auszählung im Freizeittreff Eckernfeld diesmal problemlos verläuft und ob sich durch das Ergebnis die Sitzverhältnisse im Landtag verändern.

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