Kämmerer zur Steuerschätzung: Auswirkungen auf kommunalen Haushalt moderat

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen erwartet im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2023 für das laufende Jahr und die kommenden Jahre deutlich geringere Steuereinnahmen.

„Während die letzten Steuerschätzungen von der hohen Inflation geprägt waren, ist die Mai-Steuerschätzung 2024 geprägt von der schlechten konjunkturellen Lage“, so Bremerhavens Bürgermeister und Kämmerer Torsten Neuhoff. Zum einen habe sich die wirtschaftliche Erholung verzögert – das Bruttoinlandsprodukt steigt in 2024 lediglich um 0,3 Prozent statt 1,3 Prozent und in 2025 um 1,0 Prozent statt 1,5 Prozent. Zum anderen belasteten insgesamt mittlerweile in Kraft getretene Steuerrechtsänderungen im Umfang von zehn Gesetzespaketen.

Das schlägt sich dem Kämmerer zufolge insbesondere bei den großen Gemeinschaftssteuern Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer nieder. Ein robuster Arbeitsmarkt kann die zuletzt hohen Tarifabschlüsse zwar abfangen, die starke Inanspruchnahme der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie drückt jedoch die Entwicklung der Lohnsteuer, zusammen mit der veranlagten Einkommenssteuer für die Stadt Bremerhaven ein jährliches Minus von etwa zwei Millionen Euro. Der Rückgang privater Konsumausgaben - es wird wieder mehr gespart - und stagnierende Verbraucherpreise mindern die Einnahmen aus Umsatzsteuer, für die Stadt Bremerhaven ein jährliches Minus von etwa 0,2 Millionen Euro. Die Abschwächung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen reduziert die gewinnabhängigen Steuern. Demgegenüber führt ein höheres Zinsniveau zu deutlich ansteigenden Einnahmen aus der Abgeltungssteuer auf Zinserträge bei Sparzinsen und Dividenden, für die Stadt Bremerhaven ein jährliches Plus von mehr als eine Million Euro.

Die größten Einbrüche treffen den Bund und die Länder, die Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte sind moderat. Insoweit folgt die Stadt Bremerhaven dem allgemeinen Trend. Allerdings zeichnet sich die Seestadt auch durch Besonderheiten aus. Während die kommunalen Haushalte flächendeckend Einbußen bei der Gewerbesteuer hinnehmen müssen, erwartet die Seestadt mit der Mai-Steuerschätzung 2024 einen Aufwuchs sowohl für 2024 um 3,7 Millionen Euro auf 85,2 Millionen Euro als auch für 2025 um 1,6 Millionen Euro auf 88,0 Millionen Euro. Dieser Aufwuchs kann insgesamt den Rückgang des Gemeindeanteils aus den Gemeinschaftssteuern in 2024 und 2025 auffangen.

Auffällig ist zudem ähnlich der Stadtgemeinde Bremen der Rückgang der Vergnügungssteuer um fünfzehn Prozent, das sind 0,5 Millionen Euro jährlich weniger.

Die Finanzzuweisungen des Landes an die Stadt Bremerhaven bleiben im Wesentlichen unverändert stabil. Während die Stadtgemeinde Bremen auch weiterhin auf eine solide und stete Steuerkraft von 2.325 Euro je Einwohnerin und Einwohner bis 2025 bauen kann, sorgt die Stadt Bremerhaven eine unstete und rückläufige Steuerkraft von 1.578 Euro je Einwohnerin und Einwohner bis 2025. „Dieser Steuerkraftunterschied wird der Seestadt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Hälfte gedeckt, die andere Hälfte belastet allerdings den kommunalen Haushalt, immerhin mit jährlich insgesamt mehr als 40 Millionen Euro“, stellt Neuhoff klar.

Auf die Haushaltsplanung 2024 hat die Mai-Steuerschätzung 2024 keine Auswirkungen, da hierfür die Vorjahresschätzung maßgeblich ist. Darüber hinaus dauert die weiterführende Tiefenanalyse und Detailauswertung durch die Stadtkämmerei und das Steueramt der Seestadt noch an.

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