Blindgänger im Boden: Für die Suche werden Bauherren zur Kasse gebeten

Blindgänger, Minen, Granaten: Auch mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges finden sich immer noch Kampfmittel von damals im Erdboden. Die Überreste aus Kriegszeiten sind tickende Zeitbomben bei Bauarbeiten - und können teuer werden für Bauherren. Denn die müssen seit Juli 2008 die Kosten für die Suche tragen.

Die Kriegs-Altlasten haben nichts von ihrer Gefährlichkeit eingebüßt und können bei unsachgemäßem Hantieren schlimme Folgen haben. Doch dieses Risiko wird von vielen Grundstückseigentümern unterschätzt. Seitdem die Anträge für Bauvorhaben vereinfacht wurden, sind Grundbesitzer auch für Sicherheitsrisiken im Erdboden verantwortlich. "Vor Beginn eines Bauvorhabens im vereinfachten Genehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Anzeigeverfahren) muss sich der Architekt beim Kampfmittelräumdienst nach Blindgängern oder anderer Munition auf dem Grundstück erkundigen", erläutert der Leiter des Bauordnungsamts, Heinrich Bade.

Durch das "Gesetz zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel" vom Juli 2008 hat der Grundstücksbesitzer bei Bauvorhaben selbst zu klären, ob und wo es solche Hinterlassenschaften des Krieges im Boden gibt. Bade: "Dabei unterstützen wir den Eigentümer bei der Suche, indem wir ihm Zugang zu allen Erkenntnissen über das Grundstück ermöglichen. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Bremen verfügt über die entsprechenden Unterlagen." Durch die Auswertung von Luftbildern aus der Kriegs- und Nachkriegszeit oder von Augenzeugenberichten wurden Bereiche entdeckt, von denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass dort Blindgänger aufzuspüren sind.

Durch die Überprüfung entstehen dem Grundbesitzer keine Kosten. Sollte sich jedoch herausstellen, dass es sich um ein potenzielles Gefahrengebiet handelt, müssen die Kampfmittel fachmännisch geräumt werden. Bisher wurden die Kosten für die gesamte Suche und Beseitigung vollständig von den Behörden übernommen. Seit Juli 2008 indes wird der Bauherr zur Kasse gebeten. Dabei können Kosten entstehen, die laut Bundesverfassungsgericht sogar bis zum Verkehrswert des Grundstücks zumutbar sind. "Das Entschärfen oder Vernichten von Kampfmitteln sowie ihre Beseitigung", so Bade, "gehören dagegen weiterhin zu den Aufgaben des Staates im Zuge der Gefahrenabwehr und werden auch von ihm bezahlt."

Bei der Suche nach Kampfmitteln dürfen nur Unternehmen in Aktion treten, die von der zuständigen Behörde zugelassen wurden. Eine Firmenliste hält der Kampfmittelräumdienst bereit. Die Behörde rät Bauwilligen, sich vor einem Grundstückskauf kostenlos beim Kampfmittelräumdienst über die Altlasten-Situation in dem Baugebiet zu informieren.

o Weitere Infos: Bauordnungsamt, Heinrich Bade (Amtsleiter), Tel. 590-3207, und Klaus Graef, Tel. 590-3209; Kampfmittelräumungsdienst: Andreas Lippert (Leiter), Tel. 0421/362-3726, und Peter Seydel 0421/362-12237.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben